Datenminimierung
ConceptDSGVO-Grundsatz, nur notwendige personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten
Die Datenminimierung ist ein zentraler Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der besagt, dass nur die für den Verarbeitungszweck notwendigen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Dieser Grundsatz verlangt von Verantwortlichen, überflüssige Daten nicht zu speichern und nur so viele Informationen wie möglich zu erfassen. Die Datenminimierung dient dem Schutz der Privatsphäre und reduziert das Risiko bei Datenschutzverletzungen, da weniger sensible Daten potenziell kompromittiert werden können. Sie ist ein wesentliches Element datenschutzkonformer Anwendungsarchitektur und -entwicklung.
Andere Schreibweisen
Data Minimization