Garantie

Concept

Freiwillige Zusicherung des Verkäufers über Eigenschaften der Sache

Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers über die Eigenschaften der Sache, die über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinausgehen. Sie kann vom Verkäufer zeitlich und inhaltlich frei gestaltet werden, muss aber klar und unmissverständlich definiert sein. Im Gegensatz zur Gewährleistung kann eine Garantie auch für gebrauchte Gegenstände übernommen werden.

Andere Schreibweisen

Herstellergarantie, Zusatzgarantie

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: KBM 09 Vertragsrecht im Büro