Gemeinkosten

Term

Kosten, die mehreren Kostenträgern zurechenbar sind

Gemeinkosten sind Kosten, die mehreren Kostenträgern oder Kostenstellen gemeinsam zurechenbar sind und nicht direkt einem einzelnen Objekt zugeordnet werden können. Sie müssen durch Schlüssel oder Verfahren auf die Kostenträger umgelegt werden. Typische Beispiele sind Verwaltungskosten oder Mietkosten für mehrere Abteilungen.

Andere Schreibweisen

indirekte Kosten, Sammelkosten

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: IK 10 Kosten- und Leistungsrechnung