Gemeinkosten
TermKosten, die mehreren Kostenträgern zurechenbar sind
Gemeinkosten sind Kosten, die mehreren Kostenträgern oder Kostenstellen gemeinsam zurechenbar sind und nicht direkt einem einzelnen Objekt zugeordnet werden können. Sie müssen durch Schlüssel oder Verfahren auf die Kostenträger umgelegt werden. Typische Beispiele sind Verwaltungskosten oder Mietkosten für mehrere Abteilungen.
Andere Schreibweisen
indirekte Kosten, Sammelkosten