Gewährleistung

Concept

Gesetzliche Pflicht des Verkäufers für eine mangelfreie Sache

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, dass die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Sie ist im BGB geregelt und stellt sicher, dass der Käufer bei Mängeln Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Sache.

Andere Schreibweisen

Mängelhaftung

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: KBM 09 Vertragsrecht im Büro