Lohnnebenkosten
TermZusätzliche Kosten des Arbeitgebers zum Bruttolohn für Sozialversicherungen und andere Abgaben
Lohnnebenkosten sind die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn zu entrichtenden Beiträge und Abgaben. Sie setzen sich hauptsächlich aus den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung zusammen. Die Höhe der Lohnnebenkosten wird primär durch die gesetzlich festgelegten Beitragssätze zur Sozialversicherung bestimmt.
Andere Schreibweisen
Personalkosten, Arbeitgeberbeiträge