Lohnnebenkosten

Term

Zusätzliche Kosten des Arbeitgebers zum Bruttolohn für Sozialversicherungen und andere Abgaben

Lohnnebenkosten sind die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn zu entrichtenden Beiträge und Abgaben. Sie setzen sich hauptsächlich aus den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung zusammen. Die Höhe der Lohnnebenkosten wird primär durch die gesetzlich festgelegten Beitragssätze zur Sozialversicherung bestimmt.

Andere Schreibweisen

Personalkosten, Arbeitgeberbeiträge

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: IK 08 Personalbeschaffung und Entgelt