Meldung einer Datenpanne
ConceptPflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden
Die Meldung einer Datenpanne ist die Pflicht, eine Verletzung der Sicherheit der Verarbeitung der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn sie zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Solche Meldungen müssen in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung der Verletzung erfolgen. Die Meldung muss bestimmte Informationen enthalten und ist ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements im Datenschutz.
Andere Schreibweisen
Datenpannenmeldung, Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten