§ 305 BGB

Standard

Regelungen zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 305 BGB regelt die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt sicher, dass diese transparent und klar formuliert sind. Er verbietet überraschende Klauseln, die für den Vertragspartner nicht erkennbar sind, und stellt sicher, dass AGB eine angemessene und zumutbare Regelung für beide Parteien darstellen. Diese Norm schützt Verbraucher vor unfairen Vertragsklauseln.

Andere Schreibweisen

AGB-Norm

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: KBM 09 Vertragsrecht im Büro