§ 355 BGB

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Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

§ 355 BGB regelt das Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Er gibt Verbrauchern das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Vorschrift verpflichtet Verkäufer, Verbraucher über dieses Recht in Textform zu belehren, damit es wirksam werden kann.

Andere Schreibweisen

Widerrufsnorm

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: KBM 09 Vertragsrecht im Büro