§ 433 BGB

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Normative Regelung des Kaufvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 433 BGB regelt die wesentlichen Bestandteile des Kaufvertrags im deutschen Recht. Er legt fest, dass der Verkäufer die Übertragung des Eigentums an einer Sache gegen die Zahlung eines vereinbarten Kaufpreises verspricht, während der Käufer sich verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen. Diese Norm bildet die rechtliche Grundlage für alle Kaufverträge in Deutschland.

Andere Schreibweisen

Kaufvertragsnorm

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: KBM 09 Vertragsrecht im Büro