Probezeit

Term

Zeitraum zur gegenseitigen Prüfung der Eignung in einem Arbeitsverhältnis

Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Parteien die Eignung des Arbeitnehmers für die Position und des Arbeitgebers für die Arbeitsbedingungen prüfen können. Während der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis in der Regel mit verkürzter Frist kündigen. Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag zwingend angegeben werden.

Andere Schreibweisen

Einarbeitungszeit, Eignungszeit

Quelle: AI Generated · Auto-extracted from FUTO modules: KBM 08 Personalwesen — Einstellung bis Lohn