Verzug des Schuldners (EN)
ConceptThe situation where the debtor fails to fulfill their payment obligation on time
Verzug des Schuldners
Der Verzug des Schuldners tritt ein, wenn dieser seine Zahlungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, obwohl er zur Leistung verpflichtet war und die Leistung fällig ist. Gemäß § 284 BGB kann der Gläubiger in diesem Fall Verzugszinsen fordern. Der Verzug beginnt in der Regel mit Ablauf der Zahlungsfrist, sofern keine anderslautende Vereintragung getroffen wurde. Der Eintritt des Verzugs ist eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung von Mahnmaßnahmen und rechtlichen Schritten.
Lebenszyklus des Verzugs
stateDiagram-v2 [*] --> Fälligkeit: Fälligkeit der Leistung Fälligkeit --> Verzug: Nichtleistung innerhalb der Frist Verzug --> Mahnung: Gläubiger mahnt Mahnung --> WeitererVerzug: Keine Zahlung WeitererVerzug --> Rechtschutz: Klageandrohung Rechtschutz --> Rechtsverfahren: Klageeinreichung Rechtsverfahren --> Urteil: Gerichtliche Entscheidung Urteil --> [*]: Erfüllung oder Zwangsvollstreckung
Im Kontext
- Wird typischerweise zusammen mit: Mahnverfahren, Verzugszinsen, Kündigung, Schadensersatz verwendet
- Verwandt zu: Leistungspflicht, Fälligkeit, Gläubiger, Schuldner, Vertragsstrafe
- Beispiel-Einsatz: Bei nicht rechtzeitiger Mietzahlung, verspätete Lieferung im Kaufrecht, ausbleibende Rechnungsbegleichung